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ZPO § 19 Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz

ZPO § 19 Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz

[ Auszug: Ist der Ort, an dem eine Behörde ihren Sitz hat, in mehrere Gerichtsbezirke geteilt, so wird der Bezirk, der im Sinne der §§ 17, 18 als Sitz der Behörde gilt, ... ]